Hygienekonzept

Schutz- und Hygienekonzept

für die Hofflohmärkte am 3.10.

SARS Co-V-2 Pandemie

 

Vorbemerkung:

Dieses Konzept basiert auf der Grundlage der aktuellen 6. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020 und der Handlungsempfehlungen/ Hygienekonzept vom 17. August 2020 der bayrischen Staatsministerien. Dieses Schutz-und Hygienekonzept gilt für die Hofflohmärkte am 3.10., ergänzend zu anderen gültigen Bundes-oder Landesverordnungen, oder sonstigen gültigen Schutz-, und Vorsorgeregelungen.

Es ist für alle Personen verbindlich, die die sich an den Hofflohmärkten beteiligen. 

Sicherheits- und Hygieneregeln

  • Der physische Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt mehrerer Personen ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, sowie Angehörigen eines weiteren Hausstandes umfasst oder in Gruppen bis zu zehn Personen stattfindet. Ausgenommen sind berufliche, dienstliche, oder ehrenamtliche Tätigkeiten, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist.
  • Sollten die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, besteht Maskenpflicht.
  • Personen mit Kontakt zu SARS-CoV-2-Fällen in den letzten 14 Tagen, mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch SARS-CoV-2 sowie mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere können nicht am Hofflohmarkt teilnehmen und werden gebeten, zuhause zu bleiben. 
  • Nach Möglichkeit sollten alle Verkaufsgegenstände desinfiziert werden.
  • Kaufen und Verkaufen sollte möglichst kontaktlos organisiert sein.
  • Es sollten keine Sitzgelegenheiten geschaffen werden, um Ansammlungen zu vermeiden. 
  • Pro Hofflohmarkt sind nur so viele Personen zulässig, dass der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann. 

 

Bernau, 6. August 2021

 

Irene Biebl-Daiber